Allgemeine Geschäftsbedingungen
KOPAL Human Resources
Inhaber: Gökhan Kopal
Bahnhofstraße 36
33803 Steinhagen
Tel.: 0151 / 41645621
E-Mail: info@kopal-hr.de
Web: www.kopal-hr.de
Stand: Juni 2025
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§ 1 – Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KOPAL Human Resources (nachfolgend „Anbieter“) und Kunden („Entleiher“) in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
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§ 2 – Arbeitnehmerüberlassung
KOPAL überlässt dem Kunden qualifizierte Fachkräfte und Fachhelfer nach AÜG.
Die Mitarbeiter stehen ausschließlich in einem Arbeitsverhältnis zum Anbieter, nicht zum Kunden.
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§ 3 – Personalvermittlung
KOPAL vermittelt geeignete Kandidaten zur direkten Festanstellung beim Kunden.
Eine Provision fällt nur bei erfolgreicher Einstellung an und wird individuell vereinbart.
§ 4 – Vertragsschluss
Verträge kommen durch individuelle Vereinbarung per E-Mail, Telefon oder schriftlich zustande.
Alle Angebote sind freibleibend.
§ 5 – Haftung
KOPAL haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des eingesetzten Personals.
Für Arbeitsergebnisse oder Fehlverhalten übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.
§ 6 – Einsatz und Weisung
Der Kunde trägt die Verantwortung für die fachliche Anleitung, Arbeitssicherheit und Integration der überlassenen Kräfte.
KOPAL kann Personal nach Bedarf durch gleichwertige Mitarbeitende ersetzen.
§ 7 – Arbeitszeiten und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis bestätigter Arbeitszeiten.
Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von 5 Werktagen, gelten die Angaben des Mitarbeiters als korrekt.
§ 8 – Vergütung
Die vereinbarten Stundensätze verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
Rechnungen sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug kann KOPAL den Mitarbeitereinsatz abbrechen.
§ 9 – Arbeitsschutz
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Vorschriften.
Einweisungen und Schutzmaßnahmen sind sicherzustellen.
§ 10 – Branchenzuschläge und Equal Pay
Der Kunde informiert KOPAL über Tarifzugehörigkeit und Vergleichsentgelte.
KOPAL ist berechtigt, gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge weiterzugeben.
§ 11 – Kündigung
Überlassungsverträge können mit einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 12 – Übernahme von Mitarbeitenden
Wird ein überlassener Mitarbeiter vom Kunden übernommen, fällt eine Vermittlungsprovision an.
Diese richtet sich nach der Einsatzdauer und beträgt:
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bis 3 Monate: 3 Bruttomonatsgehälter
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4–6 Monate: 2,5 Bruttomonatsgehälter
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7–9 Monate: 2 Bruttomonatsgehälter
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10–12 Monate: 1,5 Bruttomonatsgehälter
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ab dem 13. Monat: keine Provision
§ 13 – Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle geschäftlichen und personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet.
§ 14 – Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Steinhagen, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind stets alle Geschlechter gleichermaßen.
